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Rechtsanwalt Michael Stöber
Rechtsanwalt
Michael Stöber

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt für VerkehrsrechtProbleme aus dem Straßenverkehr sind derart alltäglich, dass viele Menschen meinen, sie könnten sie ohne professionelle Hilfe lösen. Im Zweifel bietet ja das Internet ausreichende Unterstützung.

Ich vertrete Sie bei:

  • Verkehrsunfällen mit Sach- und/oder Personenschaden im
    In- und Ausland
  • Verteidigung in Verkehrsordnungs-widrigkeiten
  • Verteidigung bei drohendem Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis/Maßnahme nach dem Punktesystem
  • Verteidigung bei Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Dies ist ein Irrtum. Jemand der so agiert, hat oft nicht nur einen Schaden erlitten, sondern bleibt zu allem Überfluss auch noch darauf sitzen. Er unterschätzt nämlich etwa bei Verkehrsunfällen, dass auf der „Gegenseite“ ein Fachmann mit der Regulierung befasst ist, der nicht immer nur das Interesse des/der Geschädigten im Auge hat. Daher ist es bei jedem Verkehrsunfall unerlässlich, „Waffengleichheit“ herzustellen, zumal bei einem unverschuldeten Unfall die Rechtsanwaltskosten von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu übernehmen sind.

Auch bei der Verteidigung gegen Straßenverkehrsverstöße, insbesondere gegen drohende Fahrerlaubnismaßnahmen, sollte auf die Expertise eines Fachmanns zurückgegriffen werden, weil nur dieser aufgrund seiner Erfahrung sämtliche Möglichkeiten zur Vermeidung von Sanktionen kennt und daraus eine zielführende Verteidigung aufbaut.